IPOs (Initial Public Offerings) folgen typischerweise einem Zyklus mit bestimmten Phasen:
1. Pre-IPO-Phase:
- Unternehmen, die einen Börsengang planen, beginnen frühzeitig mit den Vorbereitungen.
- Sie treffen sich mit Investmentbanken und Rechtsteams, um den Prozess zu besprechen.
- Die Finanzen und Geschäftspläne des Unternehmens werden genau geprüft.
2. Ruhezeit:
- Sobald die Entscheidung für einen Börsengang gefallen ist, beginnt für Unternehmen eine „Ruhephase“.
- Während dieser Zeit können sie keine spezifischen Finanzinformationen zum Börsengang besprechen.
- Dies geschieht, um Insiderhandel zu verhindern und Fairness zu gewährleisten.
3. Underwriting:
- Investmentbanken beurteilen als Underwriter den Wert des Unternehmens und legen die Anzahl der anzubietenden Aktien fest.
- Sie legen auch die anfängliche Preisspanne für die Aktien fest.
4. Prospekteinreichung:
- Das Unternehmen reicht eine Registrierungserklärung, allgemein bekannt als Prospekt, bei der Securities and Exchange Commission (SEC) in den Vereinigten Staaten ein.
- Der Prospekt legt detaillierte Finanzinformationen, die Unternehmensgeschichte und die mit der Investition verbundenen Risikofaktoren offen.
5. SEC-Überprüfung:
- Die SEC prüft den Prospekt auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Alle erforderlichen Überarbeitungen werden in dieser Zeit vorgenommen.
6. Roadshow:
- Führungskräfte und Investmentbanker des Unternehmens führen eine Reihe von Treffen mit potenziellen Investoren, Analysten und institutionellen Anlegern durch.
- Dies ist eine Gelegenheit für das Unternehmen, sein Investitionsangebot vorzustellen und Interesse zu wecken.
7. Preise und Zuteilung:
- Basierend auf dem Feedback und der Nachfrage der Investoren während der Roadshow wird der endgültige Preis der Aktien festgelegt.
- Die Zuteilung der Aktien erfolgt dann an institutionelle Anleger und Privatanleger, die Orders eingereicht haben.
8. IPO-Datum:
- Der Börsengang findet offiziell statt, wenn die Aktien des Unternehmens an einer Börse gehandelt werden.
- Anteile können über Maklerkonten zum Marktpreis erworben werden.
9. Sperrfrist:
- Nach dem Börsengang unterliegen Insider, wie Unternehmensführungskräfte und Großaktionäre, einer Sperrfrist, während der sie ihre Aktien nicht verkaufen können.
- Dies geschieht, um die Marktstabilität aufrechtzuerhalten und übermäßige Verkäufe zu verhindern.
10. Handel:
- Nach Ablauf der Sperrfrist können Insider ihre Aktien frei verkaufen, was zu einer erhöhten Handelsaktivität führt.