1.
Überprüfen Sie, ob die App mit 64-Bit-Windows kompatibel ist. Einige 32-Bit-Apps sind nicht mit 64-Bit-Windows kompatibel. Sie können die Kompatibilität einer App überprüfen, indem Sie die Website der App besuchen oder sich an den App-Entwickler wenden.
2. Installieren Sie die 32-Bit-Version der App. Wenn die App mit 64-Bit-Windows kompatibel ist, können Sie die 32-Bit-Version der App installieren. Laden Sie dazu das 32-Bit-Installationsprogramm von der Website der App oder von einem Software-Repository wie FileHippo herunter.
3. Führen Sie die App im Kompatibilitätsmodus aus. Wenn Sie die 32-Bit-Version der App nicht installieren können, können Sie versuchen, die App im Kompatibilitätsmodus auszuführen. Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf die Verknüpfung der App und wählen Sie Eigenschaften . Klicken Sie dann auf Kompatibilität Klicken Sie auf die Registerkarte und wählen Sie Dieses Programm im Kompatibilitätsmodus ausführen für: Option. Wählen Sie im Dropdown-Menü die Windows-Version aus, für die die App entwickelt wurde.
4. Verwenden Sie eine virtuelle Maschine. Wenn Sie die App nicht im Kompatibilitätsmodus zum Laufen bringen können, können Sie es mit einer virtuellen Maschine versuchen. Eine virtuelle Maschine ist eine Softwareumgebung, die es Ihnen ermöglicht, ein anderes Betriebssystem auf Ihrem Computer auszuführen. Sie können eine 32-Bit-Version von Windows auf einer virtuellen Maschine installieren und dann die App auf der virtuellen Maschine installieren.
Hier sind einige zusätzliche Tipps, wie Sie hartnäckige 32-Bit-Apps unter 64-Bit-Windows zum Laufen bringen:
* Stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version der App installiert haben.
* Versuchen Sie, die App als Administrator auszuführen.
* Deaktivieren Sie jegliche Antiviren- oder Firewall-Software, die die App stören könnte.
* Versuchen Sie es mit einer anderen Kompatibilitätsmoduseinstellung.
* Wenn Sie eine virtuelle Maschine verwenden, stellen Sie sicher, dass Sie der virtuellen Maschine genügend Arbeitsspeicher und CPU-Ressourcen zugewiesen haben.