Mangelnde Durchsetzungsbefugnis: Die IAEO verfügt nicht über Durchsetzungsbefugnisse, um Staaten zur Einhaltung ihrer Vorschriften zu zwingen oder gegen diejenigen vorzugehen, die gegen ihre Sicherheitsvereinbarungen verstoßen. Dies kann seine Wirksamkeit bei der Abschreckung oder Bestrafung von Verstößen gegen nukleare Nichtverbreitungsabkommen einschränken.
Begrenzte Mitgliedschaft: Nicht alle Länder sind Mitglieder der IAEA, und einige Nichtmitgliedstaaten unterliegen möglicherweise nicht dem gleichen Maß an Kontrolle und Aufsicht wie Mitgliedstaaten. Dies kann zu Lücken im globalen nuklearen Nichtverbreitungsregime führen und die Erkennung und Verhinderung der Entwicklung von Atomwaffen erschweren.
Konkurrierende nationale Interessen: Die Arbeit der IAEA kann durch konkurrierende politische und nationale Interessen ihrer Mitgliedsstaaten beeinträchtigt werden. Dies kann es für die Agentur schwierig machen, ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu wahren, und sie kann die Entscheidungen und Empfehlungen der Leitungsgremien der IAEA beeinflussen.
Mangel an Ressourcen: Das Budget und die Ressourcen der IAEO könnten begrenzt sein, was ihre Fähigkeit einschränken kann, ihr Mandat effektiv auszuführen und auf neue Herausforderungen im Bereich der nuklearen Nichtverbreitung zu reagieren.
Bedenken hinsichtlich der Verbreitung von Technologie: Einige Kritiker argumentieren, dass Sicherheitsinspektionen und Überwachungsbemühungen der IAEA möglicherweise unbeabsichtigt Länder bei der Entwicklung von Nukleartechnologien unterstützen, die für militärische Zwecke und nicht für friedliche Zwecke eingesetzt werden könnten.
Gefahr der Politisierung: Es besteht die Gefahr, dass die Arbeit und Entscheidungsfindung der IAEO politisiert wird, insbesondere in Fällen, in denen konkurrierende geopolitische Interessen im Spiel sind. Dies könnte die Glaubwürdigkeit der Agentur und ihre Fähigkeit, objektive und unvoreingenommene Bewertungen abzugeben, untergraben.