Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, das Bioumweltamt zu informieren und eine Gefährdungsbeurteilung anzufordern, bevor er ein neues oder geändertes elektromagnetisches Frequenzsystem (EMF) in Betrieb nimmt. Der Zweck der Bewertung besteht darin, das potenzielle Risiko zu ermitteln, das mit der vom System erzeugten elektromagnetischen Strahlung verbunden ist, und festzustellen, ob diese die Gesundheitsgrenzwerte überschreitet oder in der Nähe befindliche Geräte beeinträchtigt. Gemäß AFI 48-146 erforderlich.