Das Jugendgerichtsungssystem hat allgemein als drei Hauptkomponenten, obwohl die Besonderheiten je nach Gerichtsbarkeit geringfügig variieren können:
1. Strafverfolgung/Polizei: Diese Komponente umfasst den ersten Kontakt mit Jugendlichen, die angeblich Straftaten begangen haben. Polizeibeamte untersuchen Verbrechen, stellen Verhaftungen vor und können Ablenkungsprogramme vor dem formellen Gerichtsverfahren verwenden.
2. Jugendgerichte: Hier werden Fälle beurteilt (entschieden). Jugendgerichte bemühen sich eher um Rehabilitation als nur nach Bestrafung und konzentrieren sich auf die besten Interessen der Jugend und die Bedürfnisse der Gemeinschaft. Dies beinhaltet Anhörungen, Feststellungen von Schuld/Verantwortung und Disposition (Verurteilung).
3.. Dies umfasst die Auswahl an Optionen für den Umgang mit Jugendlichen, die Straftaten begangen haben. Dies kann auf Bewährung, gemeinnützige Dienst, Wohnbehandlungszentren, Haftanstalten, Gruppenhäuser und andere Programme zur Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft sein.