Die Strafe für den Besitz eines Botnetzes, das böswillige Nutzung nutzt, kann je nach Gerichtsbarkeit und Schwere des Verbrechens variieren. Im Allgemeinen können die Strafen Folgendes umfassen:
* Haftstrafe: In vielen Ländern gilt der Besitz eines Botnetzes zur böswilligen Nutzung als schweres Verbrechen und kann mit einer erheblichen Gefängnisstrafe geahndet werden. Die Länge der Strafe hängt von den konkreten Umständen des Falles ab, einschließlich der Anzahl der infizierten Computer, dem verursachten Schaden und der Absicht des Angreifers.
* Bußgelder: Personen, die wegen des Besitzes eines Botnets zur böswilligen Nutzung verurteilt werden, können zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe auch zu erheblichen Geldstrafen verurteilt werden. Diese Geldstrafen können je nach Schwere des Verbrechens zwischen Tausenden und Millionen Dollar liegen.
* Rückerstattung: Opfer von Botnet-Angriffen haben möglicherweise auch Anspruch auf Entschädigung von der Person, die das Botnet besaß. Diese Rückerstattung kann eine Entschädigung für Schäden umfassen, die durch den Angriff verursacht wurden, wie etwa Produktivitätsverluste, Datenverluste oder Sicherheitsverletzungen.
* Vermögensverlust: In einigen Fällen können Behörden Vermögenswerte beschlagnahmen und einziehen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Botnetzes verwendet wurden, beispielsweise Computer, Server und andere Geräte.
Zusätzlich zu diesen rechtlichen Strafen können Personen, die Botnetze für böswillige Zwecke besitzen, auch mit erheblichen Reputationsschäden rechnen, da ihre Handlungen das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Internet und digitale Technologien untergraben können.