In SQL gibt die CRITERIA-Klausel einer SELECT-Anweisung die Bedingungen an, die die zurückgegebenen Zeilen erfüllen müssen, um in die Ergebnismenge aufgenommen zu werden. Die Kriterien werden als logische Ausdrücke definiert, die einen oder mehrere Vergleichsoperatoren verwenden, z. B. =, <>, <, <=,> und>=. Dem Vergleichsoperator folgt ein konstanter Wert oder ein Spaltenname, und der gesamte Ausdruck wird in Klammern eingeschlossen.
Die folgende SELECT-Anweisung ruft beispielsweise alle Zeilen aus der Mitarbeitertabelle ab, in denen die Gehaltsspalte größer oder gleich 10.000 US-Dollar ist:
WÄHLEN *
VON Mitarbeiter
WO Gehalt>=10000;
In diesem Beispiel ist die CRITERIA-Klausel WHERE Gehalt>=10000.
Die Kriterien können auch logische Operatoren wie AND, OR und NOT umfassen, um komplexere Bedingungen zu erstellen. Die folgende SELECT-Anweisung ruft beispielsweise alle Zeilen aus der Mitarbeitertabelle ab, in denen die Gehaltsspalte größer oder gleich 10.000 US-Dollar und die Abteilungsspalte gleich „Umsatz“ ist:
WÄHLEN *
VON Mitarbeiter
WO Gehalt>=10000
UND Abteilung ='Verkauf';
In diesem Beispiel werden die Kriterien durch zwei logische Ausdrücke definiert, die mithilfe des UND-Operators kombiniert werden.
Die Kriterien können auch Funktionen wie MIN, MAX, SUM und AVG umfassen, um Berechnungen an den Daten durchzuführen. Die folgende SELECT-Anweisung ruft beispielsweise das Mindestgehalt aus der Mitarbeitertabelle ab:
WÄHLEN SIE MIN(Gehalt)
VON Mitarbeiter;
In diesem Beispiel werden die Kriterien durch die Funktion MIN(Gehalt) definiert.
Die Kriterienklausel ist ein wesentlicher Bestandteil der SELECT-Anweisung, da sie es Benutzern ermöglicht, die spezifischen Daten anzugeben, die sie aus der Datenbank abrufen möchten.