Verwenden Sie für Steuererklärungen für 2022 und früher die unten aufgeführten Einkommensgrenzen
| Anmeldestatus | Single | Haushaltsvorstand | Eheschließung gemeinsam anmelden | Qualifizierte(r) Witwe(n) mit unterhaltsberechtigtem Kind |
|---|---|---|---|---|
| Standardabzug | 12.950 $ | 19.400 $ | 25.900 $ | 25.900 $ |
| Zu hinterlegendes Mindesteinkommen | 12.950 $ | 19.400 $ | 25.900 $ | 25.900 $ |
Anhand dieser Einkommensgrenzen wird ermittelt, ob Sie eine Bundeseinkommensteuererklärung einreichen müssen. Wenn Ihr Einkommen größer oder gleich dem in Ihrem Anmeldestatus angegebenen Betrag ist, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen.
Sonderregeln
Für Sie gelten möglicherweise einige Sonderregelungen, auch wenn Ihr Einkommen unter der Meldeschwelle liegt. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass Sie eine Steuererklärung einreichen, wenn Sie:
* Sie müssen keine Steuern zahlen, beispielsweise die Selbstständigkeitssteuer, auch wenn Ihr Gesamteinkommen unter der Steuergrenze liegt.
* Sie haben einen Nettobetriebsverlust (NOL), den Sie vor- oder zurücktragen möchten.
* Sie beanspruchen bestimmte Gutschriften oder Abzüge, wie z. B. die Steuergutschrift für verdientes Einkommen (EITC) oder die Steuergutschrift für Kinder (CTC).
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Verwenden Sie für die Steuererklärung 2023 die unten aufgeführten Einkommensgrenzen
| Anmeldestatus | Single | Haushaltsvorstand | Eheschließung gemeinsam anmelden | Qualifizierte(r) Witwe(n) mit unterhaltsberechtigtem Kind |
|---|---|---|---|---|
| Standardabzug | 13.850 $ | 20.800 $ | 27.700 $ | 27.700 $ |
| Zu hinterlegendes Mindesteinkommen | 13.850 $ | 20.800 $ | 27.700 $ | 27.700 $ |
Anhand dieser Einkommensgrenzen wird ermittelt, ob Sie eine Bundeseinkommensteuererklärung einreichen müssen. Wenn Ihr Einkommen größer oder gleich dem in Ihrem Anmeldestatus angegebenen Betrag ist, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen.