Der Grad der Nachverfolgung variiert je nach den Richtlinien und Fähigkeiten der Institution, aber im Allgemeinen:
Ja, bis zu einem gewissen Grad. Die meisten Hochschulen verfügen über Systeme zur Überwachung der Computernutzung der Studenten in ihren Netzwerken. Diese Systeme können Aktivitäten verfolgen wie:
- Besuchte Websites
- Zugriff auf Online-Ressourcen
- Online verbrachte Zeit
Allerdings haben sie in der Regel keinen Zugriff auf private Daten wie E-Mails oder auf persönlichen Geräten gespeicherte Dateien.
Institutionen können auch Browsererweiterungen verwenden, um die Aktivitäten von Studierenden auf Bildungsplattformen wie Lernmanagementsystemen (LMS) oder Online-Kursplattformen zu verfolgen. Dadurch können sie Folgendes überwachen:
- Kursfortschritt
- Zeitaufwand für bestimmte Kursmaterialien
- Interaktionen mit Klassenkameraden
Die Nachverfolgung erfolgt hauptsächlich, um die Integrität von Bewertungen zu schützen, Plagiate zu erkennen und eine förderliche Online-Lernumgebung sicherzustellen. Institutionen sollten ihre Richtlinien zur Datenerfassung und zum Datenschutz der Studierenden klar darlegen.