In den meisten Fällen deckt die Hausratversicherung alle Schäden ab, die an Ihren Fenstern durch plötzliche und unvorhergesehene Katastrophen entstehen. Zu diesen Ereignissen gehören im Allgemeinen Stürme wie Schneelast; Hagel; Hurrikane; Vandalismus; Diebstahl; Feuer; umstürzende Bäume, Äste oder andere Gegenstände; Gewicht von Eis oder Schneeregen; Einfrieren; versehentlicher Bruch; Unruhen und Aufstände, Flugzeugunfälle, Unruhen, Streiks, Vulkanausbrüche oder Explosionen.
Bestimmte Fensterschäden durch Abnutzung sind jedoch nicht abgedeckt, da diese wartungsbedingt sind und als Hausbesitzer verhindert werden können. Es ist die Pflicht des Hausbesitzers, für eine ordnungsgemäße Inspektion und Instandhaltung des Hauses, das ihm gehört, zu sorgen – und Fenster sind ein Teil des Hauses.