Wenn Sie ein Facebook-Foto versehentlich mit „Gefällt mir“ markieren und dann nicht mehr mit „Gefällt mir“ markieren, passiert Folgendes:
1. Das „Gefällt mir“ erscheint vorübergehend in der „Gefällt mir“-Zählung des Fotos :Wenn Sie auf einem Facebook-Foto auf die Schaltfläche „Gefällt mir“ klicken, wird Ihr „Gefällt mir“ registriert und nach und nach zur Gesamtzahl der „Gefällt mir“-Angaben hinzugefügt. Während dieser kurzen Zeit können andere Personen, die sich das Foto ansehen, Ihr „Gefällt mir“ sehen, bevor Sie es entfernen.
2. Benachrichtigungen werden an den Fotoeigentümer gesendet :Wenn das Foto nicht mit einer engen Datenschutzeinstellung geteilt wird und Sie nicht auf der Sperrliste des Eigentümers stehen, wird durch das „Gefällt mir“ des Fotos eine Benachrichtigung generiert, die an die Person gesendet wird, die das Bild gepostet hat. Wenn Sie das Foto schnell ablehnen, kann es sein, dass die Benachrichtigung sie noch erreicht, bevor sie bemerken, dass Ihnen das Foto nicht gefällt.
3. Sichtbarkeit des Newsfeeds :Ihre Interaktion mit dem Foto, egal ob es sich um ein „Gefällt mir“ oder ein „Gefällt mir nicht“ handelt, löst eine Aktivität aus. Diese Aktivität wird möglicherweise vorübergehend in den Newsfeeds Ihrer Freunde angezeigt, wenn deren Newsfeed-Einstellungen so eingestellt sind, dass diese Art von Aktion angezeigt wird. Wenn Sie das Foto jedoch kurz nach dem „Gefällt mir“ nicht mehr mit „Gefällt mir“ markieren, ist die Sichtbarkeit Ihres „Gefällt mir“-Hinweises im Newsfeed minimal oder wird möglicherweise überhaupt nicht angezeigt.
4. Sichtbarkeit auf dem Foto selbst :Wenn Sie das Foto schnell nicht mehr mögen, bleibt es möglicherweise auf dem eigentlichen Bild sowie im Abschnitt „Aktivitätsprotokoll“ sichtbar, wenn Benutzer auf den Link „X Personen gefällt das“ unter dem Beitrag klicken. Wenn der Fotoeigentümer jedoch beim Überprüfen der Liste der Personen, denen das Foto „Gefällt mir“ gegeben hat, oder beim Durchsehen ihrer Benachrichtigungen Ihr „Gefällt mir nicht“ sieht, kann er Ihr „Gefällt mir“ manuell aus der sichtbaren Anzahl entfernen.
5. Apps von Drittanbietern :Wenn Sie Drittanbieter-Apps den Zugriff auf Ihr Facebook-Profil und Ihre Facebook-Aktivitäten ermöglicht haben, kann Ihre „Gefällt mir“- oder „Gefällt mir nicht“-Aktion möglicherweise von diesen Apps aufgezeichnet und gespeichert werden. Die Sichtbarkeit Ihrer Interaktion mit dem Foto im Kontext dieser Apps kann je nach deren spezifischen Datenschutzrichtlinien variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zeitspanne für all diese Aktionen recht kurz ist und viele Menschen möglicherweise nicht einmal bemerken, dass ein „Gefällt mir“-Gefällt mir nicht sofort gefallen hat, es sei denn, sie überprüfen umgehend die Aktivität des Fotos oder erhalten eine Benachrichtigung, bevor Sie es entfernen.