Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere sind Schuldtitel oder Beteiligungspapiere, die weder als bis zur Endfälligkeit gehaltene Wertpapiere noch als Handelspapiere klassifiziert sind. Sie werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen, wobei nicht realisierte Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden.
Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere werden in der Regel zu Anlagezwecken gekauft und gehalten, können jedoch verkauft werden, wenn sich die Marktbedingungen ändern. Dabei handelt es sich in der Regel um Schuldtitel wie Unternehmensanleihen oder Staatsanleihen, es können aber auch Beteiligungspapiere wie Stammaktien enthalten sein.
Der Hauptunterschied zwischen zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und bis zur Endfälligkeit gehaltenen Wertpapieren besteht darin, dass zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere verkauft werden können, während bis zur Endfälligkeit gehaltene Wertpapiere bis zur Fälligkeit gehalten werden müssen. Diese unterschiedliche Bilanzierung ist darauf zurückzuführen, dass zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere als liquider gelten als bis zur Endfälligkeit gehaltene Wertpapiere.
Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere unterscheiden sich auch von Handelspapieren, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden und deren realisierte Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Handelspapiere werden in der Regel häufig gekauft und verkauft und nicht zu Anlagezwecken gehalten.
Die Bilanzierung von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren kann komplex sein, und es ist wichtig, einen Finanzberater oder Buchhalter zu konsultieren, wenn Sie erwägen, in diese Art von Wertpapieren zu investieren.