Im Allgemeinen nein. Ein Nachlassverwalter ist für die Verteilung des Nachlassvermögens gemäß den Bestimmungen des Testaments oder, falls kein Testament vorhanden ist, gemäß den Erbschaftsgesetzen verantwortlich. Das bedeutet, dass der Testamentsvollstrecker nicht einfach alles aus dem Nachlass nehmen kann, einschließlich der Computerausrüstung.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Wenn das Testament dem Testamentsvollstrecker beispielsweise ausdrücklich das Recht einräumt, bestimmte Vermögenswerte aus dem Nachlass zu entnehmen, kann er dazu möglicherweise berechtigt sein. Wenn der Testamentsvollstrecker außerdem bestimmte Vermögenswerte aus dem Nachlass für die Verwaltung des Nachlasses verwenden muss, kann er dies möglicherweise auch tun.
In jedem Fall muss der Testamentsvollstrecker im besten Interesse des Nachlasses und der Begünstigten handeln. Das bedeutet, dass sie dem Nachlass nicht einfach alles nehmen können, was sie wollen, ohne Rücksicht auf die Rechte der anderen Begünstigten.
Wenn Sie Nachlassverwalter sind, ist es wichtig, sich Ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten bewusst zu sein. Sie sollten auch einen Anwalt konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie bei der Nachlassverwaltung die richtigen Schritte unternehmen.