Die Definition von „Arbeit“ kann je nach Kontext, in dem sie verwendet wird, variieren. Im Allgemeinen wird als Arbeit jede Tätigkeit definiert, die körperliche oder geistige Anstrengung erfordert und gegen Bezahlung ausgeübt wird. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise können einige Aktivitäten, die nicht gegen Bezahlung ausgeübt werden, wie etwa ehrenamtliche Arbeit oder die Betreuung von Kindern, dennoch als Arbeit betrachtet werden. Darüber hinaus gelten einige Aktivitäten, die gegen Bezahlung erledigt werden, wie z. B. Schlafen oder Essen, möglicherweise nicht als Arbeit.
Beim Lernen, Lesen oder Benutzen eines Computers hängt es von den konkreten Umständen der Tätigkeit ab, ob es sich um eine Arbeit handelt oder nicht. Wenn die Tätigkeit gegen Entgelt ausgeübt wird, handelt es sich wahrscheinlich um eine Arbeit. Wenn ein Student beispielsweise dafür bezahlt wird, einem anderen Studenten Nachhilfe zu geben, gilt die Nachhilfe als Arbeit. Wenn ein Student jedoch in seiner Freizeit studiert und keine Bezahlung erhält, gilt das Lernen nicht als Arbeit.
Ebenso kann das Lesen oder die Nutzung eines Computers als Arbeit angesehen werden, wenn dies gegen Entgelt erfolgt. Wenn ein Autor beispielsweise dafür bezahlt wird, einen Artikel zu schreiben, dann gilt das Schreiben als Arbeit. Wenn eine Person jedoch ein Buch liest oder einen Computer zum persönlichen Vergnügen nutzt, gilt das Lesen oder die Computernutzung nicht als Arbeit.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es von den spezifischen Umständen der Tätigkeit abhängt, ob die Zeit, die mit Lernen, Lesen oder der Nutzung eines Computers verbracht wird, Arbeit darstellt oder nicht. Wenn die Tätigkeit gegen Entgelt ausgeübt wird, handelt es sich wahrscheinlich um eine Arbeit. Erfolgt die Tätigkeit jedoch zum persönlichen Vergnügen oder zu Bildungszwecken, gilt sie möglicherweise nicht als Arbeit.