Es ist nicht erforderlich, dass die IP -Adressen von zwei Computern 192.168.1.11 und 192.168.1.12 speziell zur Freigabe von Dateien sein. Solange beide Computer mit demselben Netzwerk verbunden sind und über gültige IP -Adressen im selben Subnetz verfügen, können sie Dateien freigeben.
Die für die Dateifreigabe verwendeten IP -Adressen können in dem dem Netzwerk zugewiesenen Subnetz gültige private IP -Adressen sein. Gemeinsame private IP -Adressbereiche umfassen 192.168.0.0/16, 192.168.1.0/24, 10.0.0.0/8 und 172.16.0.0/12. Die Subnetzmaske bestimmt den Bereich gültiger IP -Adressen innerhalb des Subnetzes.
In der Subnetz von 192.168.1.0/24 reichen beispielsweise gültige IP -Adressen von 192.168.1.1 bis 192.168.1.254. Zwei Computer in diesem Subnetz, wie 192.168.1.10 und 192.168.1.20, können Dateien freigeben, solange beide mit demselben Netzwerk verbunden sind.
Daher sind die spezifischen IP -Adressen 192.168.1.11 und 192.168.1.12 für die Dateifreigabe nicht erforderlich. Zu diesem Zweck können alle gültigen IP -Adressen innerhalb desselben Subnetzes verwendet werden.