Nach GAAP (allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze) wird die Einnahmen aus einer ewigen Softwarelizenz sofort anerkannt nach Lieferung der Software und Akzeptanz durch den Kunden. Es gibt keine Amortisation der Einnahmen selbst.
Es gibt jedoch eine entscheidende Auszeichnung:Während der * Einnahmen * im Voraus erfasst wird, wird im Zeitraum dieser Vereinbarungen alle * aufgeschobenen Einnahmen * im Zusammenhang mit zukünftigen Unterstützung oder Wartungsvereinbarungen amortisiert. Die anfängliche Lizenzgebühr wird nicht abgeschrieben. Nur der Teil, der zukünftige Dienste repräsentiert, ist.