Nein, medizinische Rechnungssteller, die Standard-Abrechnungssoftwareprogramme verwenden oder einfach nur medizinische Ansprüche an Versicherungsanbieter einreichen, gelten nicht als Clearingstellen. Eine Clearingstelle ist ein Drittunternehmen, das als Vermittler zwischen Gesundheitsdienstleistern und Versicherungsunternehmen für die elektronische Übermittlung medizinischer Ansprüche und damit verbundener Verwaltungstransaktionen fungiert. Clearingstellen erleichtern die effiziente und genaue Bearbeitung medizinischer Ansprüche, indem sie verschiedene medizinische Abrechnungsformate in das von den Kostenträgern geforderte Standardformat umwandeln, Ansprüche elektronisch einreichen, die Einhaltung der Kostenträgerregeln sicherstellen und Aktualisierungen des Anspruchsstatus bereitstellen.