Zu den Aufgaben eines Datenverarbeitungsbeauftragten (DSB) gehören:
1. Konformität überwachen: Der Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass die Organisation die Datenschutzgesetze, -vorschriften und internen Richtlinien einhält. Dazu gehören regelmäßige Audits, Beurteilungen und Überprüfungen der Datenverarbeitungspraktiken.
2. Sensibilisierung und Schulung: Der Datenschutzbeauftragte klärt die Mitarbeiter auf und sensibilisiert sie für ihre Datenschutzpflichten und -rechte, einschließlich der Art und Weise, wie personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden sollten.
3. Anfragen betroffener Personen: Der Datenschutzbeauftragte dient als Ansprechpartner für Personen, die ihre Datenschutzrechte ausüben möchten, beispielsweise das Recht auf Zugang, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten.
4. Beratung und Ratschläge: Der Datenschutzbeauftragte berät die Organisation in Fragen des Datenschutzes, einschließlich Best Practices, neuer Technologien und potenzieller Risiken.
5. Aufzeichnungen führen: Der Datenschutzbeauftragte führt Aufzeichnungen über alle Datenverarbeitungsaktivitäten, einschließlich der Zwecke, Datenkategorien, Empfänger und implementierten Schutzmaßnahmen.
6. Datenschutz-Folgenabschätzung: Der Datenschutzbeauftragte ist an der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (Data Protection Impact Assessments, DPIAs) beteiligt, um die potenziellen Risiken bestimmter Datenverarbeitungsvorgänge für die Privatsphäre des Einzelnen zu bewerten und anzugehen.
7. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Der DSB erleichtert die Kommunikation und Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden, Regulierungsbehörden und anderen Aufsichtsbehörden.
8. Reaktion auf Vorfälle: Im Falle von Datenschutzverstößen oder Vorfällen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten hilft der DSB bei der Verwaltung der Reaktion, der Benachrichtigung relevanter Parteien und der Abmilderung der Auswirkungen.
9. Schulung und Entwicklung: Der Datenschutzbeauftragte bleibt durch kontinuierliche Schulung und berufliche Weiterentwicklung über die neuesten Entwicklungen, Gesetze und Technologien im Datenschutz auf dem Laufenden.
10. Regelmäßige Prüfung: Der Datenschutzbeauftragte führt regelmäßige Prüfungen der Datenschutzpraktiken der Organisation durch, um Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln und eventuelle Verstöße zu beheben.
Die Verantwortlichkeiten eines Datenschutzbeauftragten können je nach den spezifischen Datenschutzbestimmungen, die in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten gelten, variieren. Das übergeordnete Ziel der Rolle besteht jedoch darin, sicherzustellen, dass die Organisation die Datenschutzrechte des Einzelnen respektiert und in Bezug auf die Datenverarbeitung rechtskonform vorgeht.